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Seit dem 04.01.2012 bei Ihrem Zeitschriftenhändler erhältlich
So werden Sie die Kilos wieder los
- Stiillen ist die beste Diät. Jeden Monat verliert man auf diese Weise etwa ein Kilo. Nach sechs Monaten Stillzeit ist oft nichts mehr vom Gewichtszuwachs übrig.
- Besuchen Sie einen Kurs zur Rückbildung. Bei ausgebildeten Hebammen lernen junge Mütter, wie sie den Beckenboden wieder straffen und damit dpäteren Gesundheitsproblemen vorbeugen können.
- Bezhiehen Sie das Baby in Ihr Hometraining ein. Gemeinsam macht alles viel mehr Spaß.
Wer übernimmt die Kosten?
- Jede Frau in Deutschland hat die Möglichkeit, sich von einer Hebamme betreuen zu lassen. Für alle Hebammenleistungen gibt es feste Gebührensätze. Diese werden nach dem Sozialgesetzbuch von den Krankenkassen vergütet.
- Seit April 2007 kommen Krankenkassen auch für die Betriebskostenpauschalen von Geburtshäusern und Hebammenpraxen auf. Das heißt: Die Krankenkasse zahlt die Entbindung im Geburtshaus.
- Die Rufbereitschaft von Hebammen wird privat in Rechnung gestellt (bei Beleghebammen die Regel).
Schwangerschaftsvorsorge
Bei der Festellung der Schwangerschaft bekommt die werdende Mutter einen Mutterpass ausgehändigt. Dies ist bis zur Entbindung ein wichtiger Begleiter für Mutter und Kind. Im Falle eines Falles ist jeder Arzt beim Blick in den Mutterpass sofort über das Befinden von Mutter und Kind informiert. Grundsätzlich sehen die Mutterschaftsrichtlinien regelmäßige Vorsorgetermine vor, die von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt werden. Bis zur 32. Schwangerschaftswoche sind Kontrollen alle vier Wochen vorgesehen.
Ab dann zweiwöchentlich - bis zum errechneten Geburtstermin. Ist der Termin erreicht, gibt es alle zwei Tage Kontrollen - bis zum zehnten Tag über Termin. Drei Ultraschalluntersuchungen (in den Schwangerschaftswochen 9-12, 19 bis 22 und 29 bis 32) stehen an. Frauenärzte führen bei entsprechender Indikation auch zusätzliche Ultraschalluntersuchungen durch. Mit CTG-Untersuchungen können ab zirka der 30. Woche die Wehentätigkeit und der Herzschlag des Kindes kontrolliert werden. Alle wichtigen Blutwerte sowie die Lage des Kindes werden überprüft. Alle Befunde werden in den Mutterpass eingetragen.
Für Frauen, die zum Zeitpunkt der Schangerschaft älter als 30 sind, empfehlen die Vorsorgerichtlinien eine Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese). Ab 35 wird die Vorsorge durch einen speziellen Organultraschall zum Ausschluss von Fehlbildungen ergänzt. Zur Frühdiagnose eines Schwangerschaftsdiabetes wird zwischen der 22. und 24. Woche ein Zuckertest durchgeführt. Für Schwangere über 40 sehen die Vorsorgerichtlinien wegen der stark erhöhten Risiken für Fehlbildungen eine Fruchtwasseruntersuchung und falls nötig, zudätzliche Ultraschall- und Blutuntersuchungen vor.
Sinnvolle Ergänzung - Kinderinvaliditätsversicherung
Kaum ein Kind wird durch die Folgen eines Unfalls invalide. Viel häufiger sind schwere Krankheiten ursächlich für eine lebenslängliche Invalidität. Die KIV deckt beide Fälle ab. Krankheiten und Unfälle, die langfristige Folgen mit sich bringen, werden mit einer lebenslangen Rente abgesichert, die die Existenz des Kindes selbst im Erwachsenenalter sicherstellt.
Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld
In den Wochen vor der Geburt und danach ist die Mutter besonders geschützt und darf gar nicht arbeiten. Diese so genannte Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung (bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen). Die Schwangere darf nur länger arbeiten, wenn Sie dies selbst ausdrücklich wünscht.Sie können diese Entscheidung aber jederzeit widerrufen.
Während der
Schutzfrist nach der Entbindung besteht absolutes Beschäftigungsverbot.
Während der gesamten Mutterschutzfrist haben Sie Anspruch auf
Mutterschaftsgeld und einen Arbeitgeberzuschuss. Den Antrag auf
Mutterschaftsgeld stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Mutterschaftsgeld
und Arbeitgeberzuschuss ergeben zusammen meist etwa so viel wie ihr
letztes Nettoeinkommen.
Ein Verbandskasten gehört ins Haus
Diese Hilfsmittel braucht man zur Versorgung kleinerer Wunden:
- Haut- und Schleimhautdesinfektionsmittel (der Kinderarzt verschreibt Ihnen gerne eine nicht brennende, kinderfreundliche Substanz)
- Heftpflaster mit Mullkissen als Wundauflage für kleine, nicht stark blutende Wunden
- Verbandspäckchen (Mullbinde mit größerer saugfähiger Wundauflage für stärker blutende Wunden)
- Mullbinden
- Elastische Binden
- Verbandsschere
- Rettungsfolie



