
Familienhebamme für besondere Lebenslagen
Manche werdende Mutter befindet sich im Ausnahmezustand. Wer minderjährig schwanger wird oder allein erzieht, wer sozial benachteiligt oder chronisch krank ist, wer unter einem Alkohol- oder Drogenproblem leidet, straffällig geworden ist, oder von einem gewaltsamen Partner misshandelt wird, der kann sich an eine Familienhebamme wenden. Die speziell ausgebildeten Hebammen betreuen werdende Mütter von der Schwangerschaft an bis zum vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes. Heute betreuen bundesweit rund 1200 Familienhebammen Mütter in besonderen Lebenslagen. Der Kontakt entsteht oft übers Jugendamt, aber auch über Frauenärzte, Schwangerschaftsberatungen oder das Gesundheitsamt.


