25.05.2013

Aktuelle Ausgabe

JA ZUM BABY 02/13
Ab dem 17. Mai bei Ihrem Gynäkologen und in Krankenhäusern mit Entbindungsstation erhältlich.

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DAS 1. LEBENSJAHR
Kinderkrankheiten sind nicht harmlos

Der Begriff Kinderkrankheiten klingt harmlos, täuscht aber allzu leicht darüber hinweg, dass die so genannten Kinderkrankheiten nicht selten erhebliche Gesundheitsrisiken bergen. Impfungen sind die wirkungsvollste Gesundheitsvorsorge überhaupt. Sie werden deshalb von den Gesundheitsexperten und Kinderärzten fast einmütig empfohlen. Die Grundimmunisierung des Babys findet bereits im Laufe des ersten Lebensjahres statt. Die Kosten für empfohlene Impfungen werden von den Krankenkassen übernommen. Für alle Säuglinge und Kleinkinder empfiehlt die STIKO Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Haemophilus influenzae Typ B, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln und Windpocken sowie gegen Pneumokokken und Meningokokken. Die sogenannte Grundimmunisierung, das heißt der Aufbau eines vollständigen Impfschutzes bei Säuglingen und Kleinkindern, sollte unmittelbar nach Ende des zweiten Lebensmonats beginnen und im Alter von 14 Monaten abgeschlossen sein. Die Grundimmunisierung gegen Diphtherie, Tetanus Keuchhusten, Haemophilus influenzae Typ b, Hepatitis B und Kinderlähmung wird üblicherweise  mit Kombinationsimpfstoffen durchgeführt. Zeitgleich erfolgt die Impfung gegen Pneumokokken. Die erste Masern-Mumps-Röteln-sowie die Windpockenimpfung werden erst im Alter von elf bis 14 Monaten durchgeführt, da einige Kinder bis zu diesem Alter über einen Nestschutz verfügen. Nach vollendetem zwölften Lebensmonat sollte frühestmöglich die einmalige Impfung gegen Meningkokken durchgeführt werden. Eine Impfung gegen Rotaviren wird empfohlen, aber die Kosten werden noch nicht von allen Krankenkassen übernommen. Da Keuchhusten bei Säuglingen besonders schwer verläuft, sollten Eltern vor der Geburt des Kindes daran denken, den Impfschutz der Geschwisterkinder und eventuell auch ihren eigenen auffrischen zu lassen. Eltern können ihre eigenen Auffrischungsimpfungen ebenfalls beim Kinderarzt durchführen lassen.

Die meisten Impftermine können gleichzeitig mit den Früherkennungsuntersuchungen wahrgenommen werden.

  • Teilimpfungen gegen Ende des zweiten Lebensmonats im Rahmen der U4
  • Teilimpfung gegen Ende des dritten Lebensmonats, Extratermin
  • Teilimpfung gegen Ende des vierten Lebensmonats im Rahmen der U5
  • Teilimpfung und erste Masern-Mumps-Röteln-Windpockenimpfung (oder MMR-Impfung und einmalige separate Windpockenimpfung) im Alter von elf bis 14 Monaten im Rahmen der U 6
  • Einmalimpfung gegen Miningokokken ab vollendetem zwölftem Lebensmonat, Extratermin
  • Die zweite Masern-Mumps-Röteln- und gegebenenfalls Windpockenimpfung (bei Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes) sollte frühestens vier Wochen nach der ersten Impfung erfolgen, am besten im Rahmen der U 7 (im zweiten Lebensjahr).