
SCHWANGERSCHAFT
Beschäftigungsverbot
Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
Ist nach ärztlichem Zeugnis das Leben oder die Gesundheit von Mutter und Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet, darf die werdende Mutter nicht weiter beschäftigt werden. Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären. Die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.
Ist nach ärztlichem Zeugnis das Leben oder die Gesundheit von Mutter und Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet, darf die werdende Mutter nicht weiter beschäftigt werden. Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären. Die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.


