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Ab dem 28.04.2012 bei Ihrem Zeitschriftenhändler erhältlich
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Wunder Po - was tun?
Fast alle Kinder leiden in ihren ersten Lebensjahren unter schmerzhaften Entzündungen im Windelbereich. Mit der richtigen Pflege oder einer Ernährungsumstellung klingen die Beschwerden meistens schnell wieder ab. Ein wunder Po muß häufiger neu gewickelt werden und braucht viel frische Luft. Außerdem sollte man jetzt besonders auf eine sanfte Reinigung der angegriffenen Haut achten. Öl - auf ein Tuch geträufelt - oder Feuchttücher mit hautberuhigender Kamille säubern den entzündeten und deshalb schmerzempfindlichen Po viel behutsamer als Wasser.
Bevor das Baby neu gewickelt wird, sollte man die verbleibende Feuchtigkeit mit einem weichen Hand- oder Papiertuch abtupfen. Den Heilungsprozess der Haut fördert anschließendes Einreiben mit einer Spezial-Wundschutzcreme auf Zinkoxidbasis (dünn eincremen!). Zum Schutz gegen Nässe kann anschließend auch etwas Po-Pflege-Creme darüber verteilt werden. Auf Puder sollte man allerdings verzichten. In Kombination mit Feuchtigkeit verklumpt er schnell und wirkt dann auf der Haut wie Scheuerpuder.
- gekühlte Beißringe aus Gummi oder unbehandeltem Holz,
- ein Zahnungsgel, das Erleichterung bei geschollenem Zahnfleisch verschafft,
- homöopathische Mittel, die gegen Schwellungen wirken, Entzün dungen und Schmerzen lindern,
- gegen Fieber ein fiebersenkendes Mittell nach Rücksprache mit dem Kinderarzt
Schwangerschaftsvorsorge
Bei der Festellung der Schwangerschaft bekommt die werdende Mutter einen Mutterpass ausgehändigt. Dies ist bis zur Entbindung ein wichtiger Begleiter für Mutter und Kind. Im Falle eines Falles ist jeder Arzt beim Blick in den Mutterpass sofort über das Befinden von Mutter und Kind informiert. Grundsätzlich sehen die Mutterschaftsrichtlinien regelmäßige Vorsorgetermine vor, die von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt werden. Bis zur 32. Schwangerschaftswoche sind Kontrollen alle vier Wochen vorgesehen.
Ab dann zweiwöchentlich - bis zum errechneten Geburtstermin. Ist der Termin erreicht, gibt es alle zwei Tage Kontrollen - bis zum zehnten Tag über Termin. Drei Ultraschalluntersuchungen (in den Schwangerschaftswochen 9-12, 19 bis 22 und 29 bis 32) stehen an. Frauenärzte führen bei entsprechender Indikation auch zusätzliche Ultraschalluntersuchungen durch. Mit CTG-Untersuchungen können ab zirka der 30. Woche die Wehentätigkeit und der Herzschlag des Kindes kontrolliert werden. Alle wichtigen Blutwerte sowie die Lage des Kindes werden überprüft. Alle Befunde werden in den Mutterpass eingetragen.
Für Frauen, die zum Zeitpunkt der Schangerschaft älter als 30 sind, empfehlen die Vorsorgerichtlinien eine Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese). Ab 35 wird die Vorsorge durch einen speziellen Organultraschall zum Ausschluss von Fehlbildungen ergänzt. Zur Frühdiagnose eines Schwangerschaftsdiabetes wird zwischen der 22. und 24. Woche ein Zuckertest durchgeführt. Für Schwangere über 40 sehen die Vorsorgerichtlinien wegen der stark erhöhten Risiken für Fehlbildungen eine Fruchtwasseruntersuchung und falls nötig, zudätzliche Ultraschall- und Blutuntersuchungen vor.
Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld
In den Wochen vor der Geburt und danach ist die Mutter besonders geschützt und darf gar nicht arbeiten. Diese so genannte Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung (bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen). Die Schwangere darf nur länger arbeiten, wenn Sie dies selbst ausdrücklich wünscht.Sie können diese Entscheidung aber jederzeit widerrufen.
Während der Schutzfrist nach der Entbindung besteht absolutes Beschäftigungsverbot. Während der gesamten Mutterschutzfrist haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld und einen Arbeitgeberzuschuss. Den Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss ergeben zusammen meist etwa so viel wie ihr letztes Nettoeinkommen.
seit dem 24. März bei Ihrem Zeitschriftenhändler erhältlich




